AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Drägert Capital Real Estate

1 . Angebote
Unsere Angebote und Informationen werden nach bestem Wissen und
Gewissen aufgrund der Auskünfte Dritter erteilt. Eine Haftung für die
Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben wird nicht übernommen, Irrtum, Zwischenverkauf bzw.
-vermietung bleiben vorbehalten.

2 . Vorkenntnisse des Angebotsempfängers
Der Empfänger eines Angebots, der das angebotene Verkaufs- oder
Vermietungsobjekt bereits kennt, ist verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Unterlässt der Empfänger diese Pflicht
und nimmt aus diesem Angebot weitere Leistungen unsererseits in
Anspruch, macht er sich schadenersatzpflichtig im Sinne eines pauschalen Ersatzes nachgewiesener
Aufwendungen.

3 . Informationsweitergabe an Dritte
Unsere Angebote sind streng vertraulich und ausschließlich für den
Adressaten bestimmt. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben
werden. Bei Weitergabe – auch
auszugsweise – an Dritte ohne unsere Zustimmung, haftet der
Weitergebende für einen Schadensersatz im Sinne eines pauschalen
Ersatzes nachgewiesener Aufwendungen oder für den vollen Provisionsanspruch, sofern wir den
Schaden in dieser vollen Höhe nachweisen.

4 . Provision
Unser Provisionsanspruch entsteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer
Vermittlung ein Vertrag geschlossen
bzw. beurkundet wird. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist
ausreichend.
Unser Provisionsanspruch wird fällig mit Abschluss des Notarvertrages und ist ohne jeden Abzug
innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für die
vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Nach Verzugseintritt sind Verzugszinsen in Höhe von 5 %
p. a. über dem Basiszinssatz fällig.

Wird der Vertrag zu anderen als den von uns ursprünglich angebotenen
Bedingungenabgeschlossenoder kommt er über einanderes Objekt des von
uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren
Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit
dem von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem
wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft
abweicht. Entsprechendes gilt auch dann, wenn ein anderer als der
ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge unserer Maklertätigkeit
geschlossen wird.

5 . Provisionssätze
Sofern in unserem schriftlichen Angebot kein abweichender
Provisionssatz und/oder keine von nachfolgenden Regelungen
abweichende, zur Provisionszahlung verpflichtete Partei explizit
angegeben ist, gelten nachfolgende Regelungen. Die nachfolgenden
Provisionssätze und Faktoren verstehen sich jeweils inkl. der z.Z. gesetzlich vorgeschriebenen

Umsatzsteuer:

a ) Kauf
Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz sowie von Wohnungs-
/Teileigentum, erfolgt die Berechnung nach dem Gesamtkaufpreis zuzüglich aller damit in Verbindung
stehenden Nebenleistungen: vom Käufer
zu zahlen: 3,57 %;

b ) Sharedeal
Bei An- und Verkauf von Unternehmen, Haus- und Grundbesitz sowie von
Teileigentum in Form von Geschäfts-/ Gesellschafteranteilen oder
Ähnlichem (Sharedeal), erfolgt die Berechnung nach
dem Gesamtkaufpreis zuzüglich aller damit in Verbindung stehenden
Nebenleistungen: vom Käufer zu zahlen: 5,95 %;

c ) An- und Vorkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten, erfolgt die Berechnung
nachdemVerkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks bzw.
der Immobilie vom Berechtigten zu zahlen: 3,57 %;

d ) Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten, erfolgt die
Berechnung nach dem auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden
Erbbauzins: vom Erbbauberechtigten und vom Grundstückseigentümer
jeweils zu zahlen: 3,57 %;

e ) Vermietung, Verpachtung und Gewerbeobjekte:
Bei Vermietung und Verpachtung, erfolgt die Berechnung nach der
Höhe der vertraglich vereinbarten
Monatsbruttomiete/Monatsbruttopacht: vom
Mieter/Pächter, Leasingnehmer zu zahlen: 2,38 Brutto-Monatsmieten
(Netto-Kaltmiete zzgl. monatlicher Heiz- und Betriebskostenvorauszahlung).
Bei Vereinbarung von Staffelmieten wird als Bruttomiete die sich aus der Gesamtlaufzeit des
Mietvertrages errechnete durchschnittliche
monatliche Mietzahlung, wobei Zuschüsse gleichwelcherArt(z. B. mietfreieZeiten,Bauund/oder
Umzugskostenzuschüsse, etc.) bei der Ermittlung der durchschnittlichen monatlichen Mietzahlung
unberücksichtigt bleiben.

f ) Wohnraumobjekte:
Bei Vermietung, unabhängig von der Vertragsdauer: vom Besteller zu
zahlen: 2,38 Netto-Monatsmieten (Netto-Kaltmiete).

6 . Besichtigungstermine werden individuell vereinbart.
Wird ein vereinbarter Termin nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt oder erscheint der Kunde
unentschuldigt nicht, wird eine Pauschale von 25 € für Zeit- und Fahrtaufwand in Rechnung gestellt.
Die Pauschale entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass die Terminwahrnehmung aus Gründen
außerhalb seines Einflusses nicht möglich war.

7 . Tätigwerden für den anderen Vertragspartner
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner
provisionspflichtig entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

8 . Zwischenmakler und Gemeinschaftsgeschäfte, Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, mit der Abwicklung und Durchführung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit
weitere Personen zu beauftragen und einen Teil der Provision an diese abzuführen oder vorab zu
bezahlen. Auf Verlangen des Auftraggebers/Kunden legt er offen, ob, an wen und in
welchem Umfang er dritte Personen beauftragt und bezahlt hat.

9 . Haftung
Unsere Haftung ist für jegliche Schäden auf den Betrag der gemäß vorstehender Ziffer 5 fälligen und
anfallenden Provisionen beschränkt.
Die Haftungsobergrenze gilt nicht für Schäden, die durch grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
Wir haften nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen, die uns vom
Kunden/Auftraggeber und/oder dessen
Beratern zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen unserer vertraglichen Verpflichtung werden wir den
Kunden/Auftraggeber jedoch auf jegliche Ungenauigkeiten aufmerksam
machen, die wir in diesen Angaben und/oder Unterlagen feststellen.

10 . Vertragsverhandlungen und Abschluss
Wir sind berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein, ein
Termin ist uns daher rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben des Weiteren Anspruch auf Erteilung einer
Kopie des Vertrages und aller sich
darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen
und/oder der Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so ist der
Kunde verpflichtet, so- wohl über den Vertragsstand als auch über die Vertragskonditionen Auskunft
zu erteilen.

11. Aufwandserstattung
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt uns
insbesondere zum Ersatz unseres sachlichen Aufwandes gegen
Einzelnachweis. Ein vertragswidriges Verhalten liegt u. a. dann vor, wenn der Auftraggeber nicht
unverzüglich mitteilt, dass der von ihm
erteilte Auftrag gegenstandslos geworden ist.

12. Kundenidentifikation
Dem Kunden/Auftraggeber ist bekannt, dass wir gemäß dem
Geldwäschegesetz (GWG) zur Identifikation unserer Kunden verpflichtet
sind. Darüber hinaus verpflichtet das GWG den Kunden/Auftraggeber, uns die dafür notwendigen
Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen unverzüglich mitzuteilen,
die sich im
Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben.
Für den Fall, dass der Kunde seinen ihm nach dem GWG obliegenden
Mitwirkungspflichten zur Identifizierung nicht
nachkommt, sind wir zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ein
möglicher Provisionsanspruch bleibt hiervon unberührt.

13. Informationspflicht nach § 36 VSBG
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische
Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden:
ec.europa.eu/consumers/odr

14.Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder
undurchführbar werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des übrigen
Vertrages. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch
eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der
Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen
Vereinbarung nicht zuwider läuft.

15.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig, soweit dies gesetzlich zulässig.